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Bier geholt — Bewährung
Russischer Fischer für unplanmäßigen Landgang verurteilt
MDZ 2010-02-03
Autor: Tino Künzel
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Ein russischer Seemann ist auf Sachalin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte im April 2007 die Alkoholvorräte seines Schiffes auffüllen wollen und deshalb mit einem Motorboot das nächstgelegene Ufer angesteuert ‒ das allerdings in Japan lag. Nach dem Kauf von 24 Dosen Bier für sich und seine Fischerkollegen war Alexej Waschkewitsch auf dem Rückweg zu seinem Arbeitsplatz vom japanischen Grenzschutz festgenommen und nach einer Woche Arrest den Behörden in Juschno-Sachalinsk, der Provinzhauptstadt von Sachalin, übergeben worden. Die leiteten ein Strafverfahren ein.


Doch als sie Waschkewitsch in Untersuchungshaft nehmen wollten, war der nach Auskunft der Nachbarn schon wieder auf hoher See, diesmal für die darauf folgenden 15 Monate. Nun musste sich der Matrose aber doch vor Gericht verantworten. Er soll dabei auch versprochen haben, den Alkoholkonsum im Dienst zu zügeln - und zumindest Nachschub nicht mehr im Ausland zu besorgen.
Kommentare (1)
2010.03.17 Maximilian Franz / Linz
Die Harmlosigkeit des Vorfalles erlaubt wohl keine andere als eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe, wenn überhaupt ! Überzogen finde ich allerdings die einwöchige Festsetzung des Mannes durch die japanischen Behörden, da ja die "Grenzverletzung" kaum in böser Absicht erfolgt ist. Vielleicht erfordert es die mangelhafte Qualität des regionalen Bieres auf Sakhalin, seinen Bedarf nach Möglichkeit anderswo zu decken ...
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